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8961360 2012/04/03 13/57/33

Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie neben einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G", "H" oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

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An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls Sie die kostenlose Wertmarke beantragen, ist ein Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.

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Welche Gebühren fallen an?

Sofern Sie die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke erfüllen, fallen keine Kosten an. Die Wertmarke gegen Eigenbeteiligung kostet 60,- Euro für ein Jahr oder 30,- Euro für ein halbes Jahr.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.

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Rechtsgrundlage

§ 145 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -)

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Anträge / Formulare

Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958405 Knöllchen & Co.
Zuständige Behörden: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel