Inhalt:
Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
| Leistungsbeschreibung |
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Falls Sie die kostenlose Wertmarke beantragen, ist ein Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke erfüllen, fallen keine Kosten an. Die Wertmarke gegen Eigenbeteiligung kostet 60,- Euro für ein Jahr oder 30,- Euro für ein halbes Jahr. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist. |
| Rechtsgrundlage | |
| Anträge / Formulare |
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Knöllchen & Co. |
| Zuständige Behörden: |
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel |
