Inhalt:
Schwerbehindertenausweis verlängern
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen. Man kann den Ausweis zweimal ohne besondere Formalitäten verlängern lassen. Anschließend muss ein neuer Ausweis beantragt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Verlängerung erfolgt durch die Hessische Versorgungsverwaltung bzw. seine Außenstellen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Für die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweisesmüssen Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis mitbringen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises automatisch von der zuständigen Stelle angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.
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| Rechtsgrundlage |
§ 69 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -) |
| Anträge / Formulare |
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Ihnen übersandte Anschreiben einzureichen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel |
