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8965702 2012/03/07 10/05/30

Sperrzeit

Leistungsbeschreibung

Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants,Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Die Sperrzeit dient in erster Linie dem Lärmschutz.

Folgende Regelungen gelten:

  • Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten (Orte, an denen z. B. Theater- und Filmvorführungen oder Tanzveranstaltungen stattfinden) beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten in Vergnügungsparks, auf Jahrmärkten, Volks- und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnü-gungsstätten, auf denen Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung statt-finden (z. B. das Aufstellen von Warenspielgeräten und das Betreiben von Spiel-hallen im Reisegewerbe) beginnt um 24 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Die Sperrzeit ist aufgehoben in der Nacht zum 1. Januar, in den Nächten zum Freitag vor Fastnacht bis zum Aschermittwoch und in der Nacht zum 1. Mai.
  • Allgemeine Ausnahmen: Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder be-sonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein (für alle Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten eines örtlichen oder regionalen Bereichs, z. B. für das Stadtgebiet, den Landkreis, den Regie-rungsbezirk) verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
  • Ausnahmen für einzelne Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Ver-gnügungsstätten: Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert oder be-fristet oder widerruflich aufgehoben werden. Die Aufhebung der Sperrzeit kann mit Auflagen versehen werden.
     
9032005
An wen muss ich mich wenden?

Für Ausnahmen für einzelne Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten sind in Hessen die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

 

9032006
Rechtsgrundlage

Verordnung über die Sperrzeit (SperrzeitVO)

9032004
Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel