Inhalt:
Sterbefall - anzeigen
| Leistungsbeschreibung |
Der Tod
eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
|
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenn weder die Klinik noch der
Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde
bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
|
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG) (siehe auch Sterbeurkunde) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Anzeige Sterbefall |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Waldkappel Stadt Waldkappel - Standesamt |
