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8959176 2011/01/27 11/09/10

Steuerliche Lebensbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, wenn der Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll und das Kind nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.

Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder wird gebührenfrei für Personen ausgestellt, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Person gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Antragsteller muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er im ersten Grad mit dem Kind verwandt ist.

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An wen muss ich mich wenden?

Die steuerliche Lebensbescheinigung wird von der Gemeinde der alleinigen oder Hauptwohnung des Kindes ausgestellt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist)

oder

  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
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Welche Gebühren fallen an?

keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt.
Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

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Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958298 Steuern und Sozialabgaben
8958429 Nach der Geburt
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Einwohnermeldeamt