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8968664 2009/03/03 08/40/07

Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958667 Sonstiges
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Bauhof