Inhalt:
Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nicht mehr erforderlich. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue lfd. Nr. im Grundbuch. Die Bauherrschaft ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (z.B. Abstände, Zugänglichkeit, Feuerwehrzufahrten etc.). |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauverfahren |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
