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8960332 2011/08/26 14/43/00

Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nicht mehr erforderlich. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue lfd. Nr. im Grundbuch. Die Bauherrschaft ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (z.B. Abstände, Zugänglichkeit, Feuerwehrzufahrten etc.).

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958322 Bauverfahren
Zuständige Behörden: Werra-Meißner-Kreis