Inhalt:
Trinkwasserpreise
| Leistungsbeschreibung |
Die hessische Landeskartellbehörde überprüft intensiv die Wasserpreise in Hessen, die in den alten Bundesländern die höchsten sind; für Wassergebühren ist die Kommunalaufsicht der zuständige Ansprechpartner. Alle Wasserunternehmen verfügen im Endkundengeschäft über eine marktbeherrschende Stellung. Daher kann die Kartellbehörde – als Korrektiv – Wasserpreise dann untersagen, wenn sie überhöht sind. Sie wendet dafür das sog. Vergleichsmarktkonzept an. Dessen Ziel ist es, Wettbewerbsdruck auf den Monopolisten zu simulieren und damit den Anreiz zu schaffen, Ineffizienzen im Unternehmen zu beseitigen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ansprechpartner ist die hess. Landeskartellbehörde für Energie und Wasser im Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 22, 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) , alte Fassung. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges Ver- und Entsorgung |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis Stadt Waldkappel - Steuerverwaltung Stadt Waldkappel - Wasserversorgung |
