Inhalt:
Vaterschaftsanerkennung
| Leistungsbeschreibung |
Nähere Beratung zu diesem komplizierten Thema erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Jugend- oder Standesamt. Hier kann es sich nur um eine kurze Darstellung handeln, die nicht alle möglichen Fragen beantworten kann. Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
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| An wen muss ich mich wenden? |
An das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Geburtsurkunde des Vaters sowie gültige Ausweise. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Vaterschaftsanerkennung kostet beim Standesamt 30 Euro, eine Zustimmung der Mutter in einer besonderen Urkunde ebenfalls 30 Euro. Die Beurkundung durch einen Notar ist ebenfalls kostenpflichtig. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Vor der Geburt Nach der Geburt |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
