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8998824 2011/07/25 16/26/22

Versteigerer: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte gewerblich betreiben wollen, benötigen Sie eine Versteigerererlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 € für natürliche Personen und von 350,00 € für ju-ristische Personen erhoben.

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Welche Fristen muss ich beachten?

3 Monate

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Rechtsgrundlage
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Versteigererverordnung, Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel - Gewerbeamt