Inhalt:
Waffenschein
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie eine Schusswaffe in der
Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres
befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie
einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
("kleiner" Waffenschein).
Voraussetzungen
für die Erlangung eines Waffenscheins:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Jagd |
| Zuständige Behörden: |
Werra-Meißner-Kreis |
