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8967334 2011/11/08 14/55/00

Winterdienst

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anwohner übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958661 Ver- und Entsorgung
Zuständige Behörden: Stadt Waldkappel
Stadt Waldkappel - Bauhof