Neubesetzung Ortsgericht Waldkappel


Amtsbezirk sind die Grenzen der Stadt Waldkappel. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde ist das Amtsgericht Eschwege. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Stadt Waldkappel durch eine Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung von der(m) Direktor(in) des Amtsgerichts Eschwege ernannt. Die Amtsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Ortsgerichtsmitglieder sollen unbescholten und lebenserfahren sein und allgemeines Vertrauen genießen.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichts gehören:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Abgabe von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Ersuchen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigen
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Die Stadt Waldkappel freut sich über Meldungen von Interessenten, die sich eine Mitarbeit im Ortsgericht Waldkappel vorstellen können.

Eine gewissenhafte Einarbeitung durch die bisherigen Ortsgerichtsmitglieder wird angeboten. Weitergehende Auskünfte können bei den Mitgliedern des Ortsgerichts erfragt werden.