Freibad

Freibad Waldkappel

Freibad

Freibad der Stadt Waldkappel

Von Mai bis September lädt das weit über die Grenzen Waldkappels bekannte Freibad (solarbeheizt) mit seperaten Becken für Schwimmer, Nichtschwimmer, einem Springerbecken und einem Planschbecken für Kinder zum Erfrischen im Wasser ein. Eine großzügig angelegte Liegewiese mit schattenspenden Bäumen und Spielgeräten für die Kleinen sind vorhanden. Zum hüllenlosen Sonnen steht der einzige FKK-Bereich in einem Freibad im Werra-Meißner-Kreis im Waldkappler Freibad zur Verfügung.
Ein Kiosk mit Speisen und Getränken wird auch betrieben.


Waldkappler Freibadsaison startet am 20. Mai 2023

Endlich ist es wieder soweit!

Die Zeit des Wartens hat ein Ende und das Freibad Waldkappel öffnet am Samstag, den 20. Mai 2023, um 10:00 Uhr seine Pforten.

Seit Mitte März sind Mitarbeiter der Stadt Waldkappel sowie der Vorstand und Mitglieder*innen des Förderverein Schwimmbad Waldkappel mit den vorbereitenden Maßnahmen beschäftigt, um das Freibad aus dem Winterschlaf zu holen. Bisher wurden durch den Förderverein in über 300 ehrenamtlich geleisteten Stunden nicht nur Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, sondern auch an der Attraktivität des Freibades gearbeitet.

So wurden u.a. an den Schwimmbecken zwei 6 und 10 Meter lange Ruhebänke errichtet und in den Damen- und Herrenumkleiden je eine Familienkabine geschaffen.

Damit sich die Besucher die leckeren Angebote von Giovanni Floris (Pächter der Schwimmbadgaststätte) gemütlich schmecken lassen können, wurde ein großes Areal zu einer Chillout/Lounge-Zone umgestaltet.

Für die E-Bike-Besucher gibt es ab diesem Jahr die Möglichkeit, an einer neu errichteten Ladestation die Akkus zu laden. Gegen eine geringe Gebühr kann man mit vollgeladenem Akku nach einem großartigen Tag im Freibad den Heimweg antreten. Für die gängigen Antriebe des Herstellers Bosch stehen Ladekabel zur Verfügung.

Die Umsetzung dieser Projekte konnte nur mit Unterstützung von privaten und gewerbetreibenden Spendern realisiert werden. Ein herzliches Dankeschön bereits an dieser Stelle! Dies motiviert sicher auch den Vorstand des Fördervereins für zukünftige Vorhaben.

Das Eröffnungswochenende startet gleich mit dem ersten Event der Saison. Der deutschlandweite Tag des Schwimmabzeichens wird auch im Freibad Waldkappel stattfinden. Am Sonntag, den 21. Mai 2023 ist die DLRG Ortsgruppe Hessisch Lichtenau am Beckenrand und freut sich auf viele neue Seepferdchen- und Jugendschwimm-Abzeichen Teilnehmer/Anwärter.

Und zur Erinnerung noch einmal die Information an alle, die es am 01. April 2023 nicht geschafft haben eine Saisonkarte zu ermäßigten Konditionen zu erwerben, dies kann am Samstag und Sonntag (20. und 21. Mai 2023) nachgeholt werden.

Die Stadt Waldkappel und der Förderverein Schwimmbad Waldkappel e. V. freuen sich auf eine großartige Saison 2023; auf ein Wiedersehen im Freibad Waldkappel…

Auf dem Foto zu sehen sind Schwimmmeister Jörg Mühlhause, Mitglieder*innen des Vorstands Schwimmbad Waldkappel und Giovanni Floris.

Eintrittspreise - Freibad Waldkappel

1. Einzelkarten

a) Personen ab 16 Jahren
4,50 €
b) Ermäßigte*
2,50 €
c) Abendtarif ab 17:30 Uhr
3,00 €
2. Familientageskarten

für mindestens 3 Personen
9,95 €
a) mindestens ein Ehepaar oder mindestens zwei Erwachsene mit einem Kind

b) mindestens eine erwachsene, erziehungsberechtigte Person und zwei Kinder

Kinder, für die kein Eintritt erhoben wird, werden nicht mitgezählt.

3. Zehnerkarten

a) Personen ab 16 Jahren
37,50 €
b) Ermäßigte*
20,00 €
4. Fünfundzwanzigerkarten

a) Personen ab 16 Jahren
90,00 €
b) Ermäßigte*
45,00 €
5. Saisonkarten

a) Personen ab 16 Jahren
90,00 €
b) Ermäßigte*
45,00 €
6. Familiensaisonkarten

für mindestens 3 Personen
240,00 €
Ermäßigte*
160,00 €

*Ermäßigte im Sinne der Badegebührenordnung sind Schüler bzw. Jugendliche bis zu Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerbehinderte ab 50% Erwerbsminderung, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner jeweils mit einem Einkommen bis zur Sozialhilfeeinkommensgrenze gegen Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung vom Kreissozialamt) sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende und Vollzeitschüler gegen Vorlage derentsprechenden Ausweise. Dies gilt nicht für Schüler an Berufsbildenden Schulen, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Familienangehörige dieses Personenkreises gelten nicht als Ermäßigt. Wird die Berechtigung für die Ermäßigung nicht nachgewiesen, ist die volle Gebühr zu entrichten.