- Rathaus & Politik
- Unsere Stadt
- Wirtschaft & Wohnen
- Tourismus
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
Die Stadt Waldkappel weist darauf hin, dass alle Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume soweit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz und aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Waldkappel vom 20.08.1999.
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Waldkappel unter www.waldkappel.de/rathaus-politik/service-verwaltung/satzungen/ . Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 05656/98970 oder per E-Mail an rathaus@waldkappel.de zur Verfügung.

